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DPG NACHLABEL FÜR GETRÄNKEFLASCHEN UND -DOSEN

 

Sauter Druck ist lizensiert die DPG - Markierung auf ihre Etiketten zu drucken. Die DPG - Markierung wird hierbei mit einer Spezialfarbe gedruckt. Dadurch werden die Produkte als pfandpflichtig gekennzeichnet und können vom Pfandautomaten erkannt werden. Der Druck mit dieser Spezialfarbe darf nur von speziell zugelassenen Etikettenherstellern in zertifizierten Standorten durchgeführt werden.

Seit Oktober 2003 besteht in Deutschland die Pfandpflicht für Einweg - Getränkeverpackungen. Die Regelung gilt laut Verpackungsgesetz (VerpackG) für alle Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff (z.B. PET) oder Metall (z.B ALU, Stahl) für alkoholhaltige und alkoholfreie Getränke wie Bier, Biermischgetränke, Erfrischungsgetränke oder auch Mineralwässer.

Nähere Informationen zu pfandpflichtigen Getränken finden Sie auf der Homepage der DPG:
https://dpg-pfandsystem.de/images/pdf/220105-DPG-Getraenkeuebersicht-3spaltig-S.pdf

Wie kann ich am DPG - System teilnehmen?

Bevor Sie Etiketten mit der DPG-Markierung bestellen können, müssen Sie sich bei der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH als Erstinverkehrbringer registrieren. Bei der GS1-Organisation beantragen Sie eine Global Location Number (GLN). Anschließend können Sie anhand dieser GLN eigenständig die GTIN (Barcode mit Global Trade Items Number) für ihr jeweiliges Produkt generieren und in der DPG - Stammdatenbank hinterlegen.

Vorgaben für die DPG - Produktion:

1.Die Größe der DPG - Markierung beträgt ohne Ruhezone 10×13 mm und mit Ruhezone 14×16 mm. Der weiße Rand um die DPG - Markierung (Ruhezone) muss rechts / links mindestens 2 mm und oben / unten mindestens 1,5 mm Abstand zum DPG - Logo haben. Empfohlen wird auch zu den Seiten einen Abstand von 2 mm einzuhalten, damit eventuelle Schwankungen beim Stanzen ausgeglichen werden können.

2. Pro Etikett ist nur eine DPG - Markierung und ein Barcode zulässig. Erlaubt sind EAN - 13 - und EAN - 8 - Codes mit einem Vergrößerungsfaktor von 0,8 bis 1,3.

3. Die DPG-Markierung wird standardmäßig über dem Barcode platziert. Eine andere Ausrichtung des DPG - Logos kombiniert mit einem Barcode ist nicht zulässig. Die DPG-Markierung darf nicht über Rillen oder Kanten positioniert werden.

DPG-Nachlabels

Was sind die Besonderheiten eines DPG-Nachlabels?

Das Wichtigste auf einen Blick

  1. 1. Um am DPG-Pfandsystem teilzunehmen und Pfandetiketten zu bestellen, müssen Sie als Erstinverkehrbringer registriert sein.
  2. 2. Um am DPG-System teilzunehmen, müssen Ihre Produkte mit den entsprechenden GTINs (Global Trade Item Numbers) gekennzeichnet sein. GTINs sind weltweit eindeutige Produktidentifikationsnummern, die von der GS1-Organisation vergeben werden. Sie ermöglichen die eindeutige Identifizierung Ihrer Produkte im Handel und spielen eine wichtige Rolle im DPG-Pfandsystem. „Wie nehme ich am DPG-System teil?“
  3. 3. Die GTIN (Global Trade Item Number) muss dem bestellberechtigten Unternehmen zugeordnet und in der DPG-Stammdatenbank hinterlegt sein.
  4. 4. Die Lieferadresse für die DPG-Nachlabel muss mit der Adresse Ihres Kundenkontos bei der DPG übereinstimmen. Wenn dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst, um das entsprechende Formular für die Bestellung von DPG-Nachlabeln oder Pfandetiketten anzufordern.

Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenfassung auf den bereitgestellten Informationen basiert und es empfehlenswert ist, sich direkt an den Kundenservice zu wenden, um spezifische Fragen oder Anliegen zu klären.

DPG-Nachlabel oder Komplettdruck?

DPG-Nachlabel: Wenn Sie DPG-Nachlabel bestellen, erhalten Sie selbstklebende Etiketten mit vorgegebenem Standarddesign, d.h. DPG-Markierung und Barcode sowie einer Schlitzung zur Sicherstellung der Einmalverwendung. Diese DPG-Nachlabel werden über den bereits vorhandenen Originalbarcode eines pfandpflichtigen Produkts in Deutschland geklebt.

Komplettdruck: Wenn Sie Etiketten mit eigenem Design, Barcodes und der DPG-Markierung wünschen, benötigen Sie einen Komplettdruck. Sie haben die Freiheit, das Material und die Form der Etiketten zu wählen, müssen jedoch den Vorgaben der DPG für die Größe, Ausrichtung und Form der DPG-Markierung entsprechen. Veredelungen wie Heißfolien und Folienkaschierungen sind möglich. Beim Komplettdruck ist keine Schlitzung im Etikettenmaterial erforderlich.

Unterscheidung bei der Anmeldung: Bei der Anmeldung Ihres Etikettenauftrags bei der DPG müssen Sie angeben, ob es sich um DPG-Nachlabel (Nachkennzeichnung z.B. von Importgetränke aus dem Ausland) oder einen Komplettdruck handelt.

Sowohl auf DPG-Nachlabel wie auch Komplettdrucke trifft jedoch zu, dass ein nachträgliches Eindrucken nicht möglich ist. Dementsprechend können Sie Angaben wie Mindesthaltbarkeitsdaten, Gewichtsangaben oder Zutatenlisten nicht hinterher auf das fertige Etikett drucken.

Wie nehme ich am DPG-System teil?

Registrierung bei der DPG: Sie müssen sich als Erstinverkehrbringer (i.d.R. Hersteller oder Importeure) bei der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) registrieren. Hierzu müssen Sie die Teilnahmebedingungen der DPG unterzeichnen und sicherstellen, dass Sie die Vorgaben des DPG-Systems einhalten.

Beantragung einer Global Location Number (GLN): Um in der DPG-Stammdatenbank registriert zu werden, beantragen Sie eine Global Location Number (GLN) bei der GS1-Organisation. Diese Nummer identifiziert Ihr Unternehmen und wird zur Generierung der GTIN (Global Trade Item Number) ihres Artikels benötigt.
Hinterlegung der Artikeldaten: In der DPG-Stammdatenbank können Sie Ihre Artikeldaten unter Verwendung der GTIN abspeichern. Dies ermöglicht eine eindeutige Identifizierung Ihrer Produkte im DPG-System.

Für eine detaillierte Beschreibung des gesamten Vorgangs empfehlen wir Ihnen, die DPG-Webseite (https://dpg-pfandsystem.de/index.php/de/) für Getränkehersteller und Importeure zu besuchen. Dort finden Sie weitere Informationen und Kontaktdaten, um sich direkt mit der DPG in Verbindung zu setzen.

Warum ein DPG-Nachlabel?

DPG-Nachlabels sind speziell für Unternehmen relevant, die Produkte importieren und erstmals in Deutschland in den Verkehr bringen werden. Diese Unternehmen müssen bei der DPG registriert sein und diese DPG-Nachlabels verwenden, um die Nachkennzeichnung für pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen durchführen zu können. Bei importierten Waren werden DPG-Nachlabel über dem ursprünglichen Barcode aufgebracht und müssen diesen vollständig überdecken.

Auch in Deutschland produzierende Erstinverkehrbringer, die Lagerbestände an Getränke haben und erstmals in Umlauf bringen, benötigen unter Umständen eine Nachkennzeichnung mittels DPG-Nachlabel, insbesondere im Falle einer Erweiterung der Pfandpflicht.

Für weitere Informationen und Details zu den Anforderungen und Pflichten der Erstinverkehrbringer empfehlen wir Ihnen, die DPG-Webseite für Erstinverkehrbringer zu besuchen. Dort finden Sie spezifische Informationen, die Ihnen helfen, die richtigen Maßnahmen zur Einhaltung der Pfandpflicht zu treffen. Um sicherzugehen, ob Ihre Verpackungen mit der DPG-Markierung ausgestattet werden müssen, finden Sie auf der vorgenannten DPG-Webseite nähere Informationen: https://dpg-pfandsystem.de/images/pdf/220105-DPG-Getraenkeuebersicht-3spaltig-S.pdf

Etiketten mit DPG-Markierung von Sauter Druck

Nur Etikettendruckereien, die von der DPG eine Zulassung als Verwender DPG-Farbe erhalten haben, dürfen Etiketten mit der DPG-Markierung produzieren. Die DPG gibt hierfür spezifische Anforderungen und Richtlinien vor, die von allen zertifizierten Unternehmen einzuhalten sind. Dazu gehört auch der Einsatz einer speziellen Farbe, die nur von diesen zertifizierten Druckereien verwendet werden darf.

Die Verwendung dieser speziellen Farbe dient dazu, das Produkt als pfandwerthaltig zu kennzeichnen. Sauter Druck ist eine zertifizierte Etikettendruckerei und daher berechtigt, mit dieser Spezialfarbe zu produzieren. Als zertifiziertes Unternehmen müssen wir zusätzlich sämtliche Etiketten und DPG-Nachlabel mit unserem Herstellerkürzel “SD“ kennzeichnen. Bei DPG-Nachlabel ist zudem ein Chargencode aufzudrucken. Dieses dient der Rückverfolgbarkeit und Identifizierung der Druckerei.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Pfandetiketten den Vorgaben der DPG entsprechen, damit sie am Leergutautomaten ausgelesen werden können und den gesetzlichen Kennzeichnungspflichten gerecht werden.